Die Ausgaben für Sozialhilfe verharren im Kanton Solothurn seit Jahren auf dem hohen Niveau von über 110 Mio. Franken. Und somit reiht sich der Kanton Solothurn weit vorne ein, bei den Kantonen mit den höchsten Sozialhilfeausgaben und Sozialhilfequote. Vergleichbar ähnlich grossen Kantonen wie Thurgau oder Baselland weisen unverkennbar tiefere Ausgaben für Sozialhilfe aus als der Kanton Solothurn.
Die Regelung, Organisation und Finanzierung der Sozialhilfe fallen in den Zuständigkeitsbereich der Kantone. Für den Vollzug der Sozialhilfe liegt die Verantwortung bei den Einwohnergemeinden, wobei sie die Erfüllung der Aufgaben in Sozialregionen sicherstellen. Als Aufsichtsstelle hat der Kanton eine wichtige Aufgabe inne, er überprüft nämlich u.a. die Fallführung und Einhaltung von verfahrensrechtlichen Vorgaben in den Sozialregionen.
Umso erstaunlicher ist, dass der Kanton Solothurn, als Aufsichtsorgan keine Angaben darüber hat,
- wie viele unterstützte Personen die Auflagen oder Weisungen nicht befolgt oder ihre gesetzlichen Pflichten verletzt haben,
- in wie vielen Fällen die Sozialhilfeleistung verweigert, gekürzt oder eingestellt wurde,
- wie viele Sanktionen wegen unerlaubten Autobesitz ausgesprochen wurde,
- und wie viele Kürzungen aufgrund überhöhter Wohnkosten erfolgten.
Inwiefern der Kanton Solothurn seine Aufsicht ohne diese Statistiken und Angaben wahrnehmen soll, erschliesst sich der SVP-Fraktion nicht. Darum ist es auch nicht verwunderlich, dass die Sozialkosten den Steuerzahler von Jahr zu Jahr über 100 Mio. Franken kostetet und eine Besserung nicht in Sicht ist.
Also wie können die Sozialkosten gesenkt werden? Eine Möglichkeit stellen beispielsweise konsequente Kürzungen der Sozialhilfeleistungen bei Nichteinhalten der Pflichten dar. Für die Jahre 2018 bis 2022 sind insgesamt 1’921 Kürzungen vorgenommen worden. Dadurch (het) konnte der Steuerzahler immerhin um über CHF 1.2 Mio. entlastet werden. Das Potenzial wird aber bei weitem nicht ausgeschöpft. Der Kürzungsrahmen, welcher gesetzlich verankert ist, und eine Kürzung des Grundbedarfs bis zu 30% oder die Herabsetzung auf Nothilfe vorsieht, liegt im Ermessen der Sozialregionen. Einen einheitlichen Massnahmenkatalog, der vorgibt, welche Sanktionen bei einer Missachtung der Pflichten angewendet werden, besteht im Kanton Solothurn nicht. Es liegt somit im Ermessensspielraum der jeweiligen Sozialregion, wie konsequent oder eben lasch die Sanktionen durchgesetzt werden.
Wegen mangelnder Integration oder Kooperation musste das Migrationsamt neben Ermahnungen in den letzten vier Jahren fast 200 Massnahmen anordnen, die über Verwarnungen, Rückstufungen bis hin zu Widerruf der Sozialhilfe führten. Gerade bei mangelnder Integration sind die Sanktionen mit voller Härte anzuwenden, nur so besteht ein Anreiz, die Pflichten wahrzunehmen.
Die SVP-Fraktion ist überzeugt, werden die Sanktionen bei Pflichtverletzungen konsequent angewendet, können die hohen Ausgaben in der Sozialhilfe reduziert, und somit die Steuerzahler entlastet werden.
Gespannt wartet die SVP-Fraktion auch auf erste positive Berichte der Umsetzung des Integrationsmodells sowie aus dem Test-Arbeitsintegrationsprogramm. Letzteres soll die Arbeitsmarktfähigkeit und Vermittelbarkeit von Sozialhilfeempfänger unterstützen und die Ausgaben für Sozialhilfeleistungen reduzieren. Ebenso begrüsst die SVP-Fraktion, dass die Prozesse über alle Sozialregionen harmonisiert und standardisiert werden. Dadurch müssen aber zwingend die Betriebskosten in den Sozialregionen sinken. Durch Zusammenschlüsse von Sozialregionen in den letzten Jahren wurde vorgegaukelt, dass die Betriebskosten zurückgehen sollen, weil effizienter, das Gegenteil war der Fall. In der Sozialregion Wasseramt Ost sind bspw. Betriebskosten im Jahr 2022 von unglaublichen CHF 3.8 Mio. angefallen. Das machte pro Einwohner in dieser Region CHF 132.
Mit der Beantwortung der Interpellation ist die SVP-Fraktion befriedigt. Weniger befriedigend ist, dass der Kanton als Aufsichtsorgan zu wichtige Kenngrössen über keine Angaben verfügt und somit schleierhaft ist, wie er genau die Aufsicht wahrnehmen kann.
Mein Vorstoss vom 05.07.2023
Stellungnahme des Regierungsrats vom 29.08.2023
Quelle Beitragsbild: svp.ch