Im Rahmen der parlamentarische Debatte im Kantonsrat Kanton Solothurn habe ich am 25. Januar 2022 folgendes Votum zur Gesetzesinitiative «Weniger Sozialhilfe für Sozialflüchtling» gehalten:
Der mediale Aufschrei hielt sich in Grenzen, als die SonntagsZeitung publik machte, dass grosse Nicht-Regierungsorganisationen wie Ärzte ohne Grenzen oder Save the Children mit skrupellosen Menschenhändlern zusammenarbeiten, indem sie ihre «Kunden», wie sie die Schlepper nannte, an Bord ihrer Rettungsschiffe nahmen und sie in den nächsten europäischen Hafen brachten. Anscheinend ein lukratives Geschäftsmodell.
Einmal in unserer schönen Heimat angekommen, bestätigt der Regierungsrat in seiner Botschaft und Entwurf, dass die grosse Mehrheit der vorläufig aufgenommenen Personen langfristig die Schweiz nicht mehr verlassen. Warum auch? Der Sozialstaat finanziert es ja.
Die um 20 % reduzierten Leistungen betreffen nur die ausbezahlte Pauschale, die den Grundbedarf für den Lebensunterhalt decken. Die medizinische Grundversorgung sowie die Wohnkosten wie Miete sind nicht darin enthalten. Die Behauptung, dass ein Scheinflüchtling 20 % weniger Leistungen bekommt, ist daher nicht korrekt. Unter dem Strich haben Scheinflüchtlinge fast die gleichen Leistungen wie anerkannte Flüchtlinge, welche Notabene am Leib und Leben verfolgt sind. Je nach Konstellation haben sie oftmals sogar mehr als viele Schweizerinnen und Schweizer, die hier leben und arbeiten. Ein ausgesteuerter Schweizer muss zuerst von seinen Ersparnissen leben und sie aufbrauchen, bevor er die Kriterien für die Sozialhilfe erfüllt. Ein Scheinflüchtling hat von Anfang an Anspruch auf eine hohe Sozialhilfe und viele Zusatzleistungen (der Kollege Kevin Kunz hat es bereits erwähnt). Das ist eine Frechheit. Mit den hohen Beiträgen, die der Kanton Solothurn an Scheinflüchtlinge leistet, ergibt sich keinen Anreiz, um erwerbstätig zu werden und sich selbst zu finanzieren. Das bestätigte die offenlegte Zahlen. Die Sozialhilfequote liegt bei den Asylsuchenden im laufenden Verfahren bei über 85 %. Bei den vorläufig aufgenommenen Personen liegt die Sozialhilfequote, welche weniger als 7 Jahre im Kanton Solothurn leben, zwischen 73 und 81 %. Bei denen, welche länger als 7 Jahre in unserem Kanton sind, liegt die Sozialhilfequote nach wie vor bei 60 %. Gleiches Bild bei den vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen. Die Sozialhilfequote liegt bei denen, die länger als 7 Jahre Kanton Solothurn leben, sogar bei 80 %. Bei den anerkannten Flüchtlingen kann die Sozialhilfequote bei unter 5 Jahren schon mal bei 90 % liegen und bei denen, die über 5 Jahren im Kanton leben, immer noch bei 60 %. Was in der Botschaft und Entwurf des Regierungsrates nahezu verschwiegen wird, ist die Tatsache, dass der Bund für einen vorläufig aufgenommenen Scheinflüchtling jährlich CHF 18’000 als Pauschale an die Kantone abliefert. Die sogenannte Integrationspauschale des Bundes ist von CHF 6’000 auf sage und schreibe 18’000 Franken pro Flüchtling erhöht. Man hat die Folgekosten für Gemeinden erheblich reduzieren wollen. Ich konstatiere, dass weiterhin nach 7 Jahren zwischen 60-80 % am Tropf der Sozialhilfe hängen. Ziel erfüllt, nein! Aber gut bezahlte Jobs geschaffen, ja! Verschwendetes Steuergeld ist verschwendetes Steuergeld, ob die Leistungen durch den Bund subventioniert werden oder durch den Kanton. Die Untätigkeit der Regierung in Sachen Steuergeld-Verschwendung ist ein Affront gegenüber jedem Steuerzahler!
In Sachen Asylrecht hat übrigens das dänische Parlament im vergangenen Jahr eine Verschärfung durchgerungen. Neu können Asylsuchende ohne Verfahren in Länder ausserhalb der Europäischen Union abgeschoben werden. Der Gesetzesvorschlag kommt Notabene von den Sozialdemokraten. Hierbei kann sich die SP-Fraktion vielleicht Mal eine Scheibe abschneiden. Der Abgeordnete Rasmus Stoklund sagte zur Verschärfung: «Wir hoffen, dass deshalb die Leute nicht mehr in Dänemark Asyl suchen.» Wahre Worte!
Scheinflüchtlinge dürfen weder ein andauerndes Bleiberecht noch das Recht auf annähernd gleich hohe Sozialleistungen haben wie Schweizerinnen und Schweizer. Diese Praxis führt dazu, dass immer mehr Wirtschaftsflüchtlinge im Land bleiben und sich von den hart arbeitenden Steuerzahlern durchfüttern lassen. Deshalb, ja zu weniger Sozialhilfe für Scheinflüchtling.