Während dem völlig übertriebenen Corona-Regime haben etliche Unternehmen Umsatzeinbussen verzeichnen oder haben Mehrkosten aufwenden müssen. Eine Abgeltung haben sie dafür nie erhalten. Stattdessen hat man auf das unternehmerische Risiko verwiesen. Die Forderung nach einer Abgeltung für Mehrkosten der SoH ist darum ein absoluter Affront gegenüber den Unternehmen. Härtefallhilfen für Unternehmen wurden erst bei Umsatzeinbussen vom mehr als 40% gegenüber dem durchschnittlichen Umsatz der Jahre 2018 und 2019 gewährt. Wenn wir einen Blick in die Geschäftsberichte der SoH werfen, kann folgendes festgestellt werden: Im Geschäftsjahr 2020 hat die SoH einen Umsatzrückgang von lediglich 0.8% gegenüber dem durchschnittlichen Umsatz der Jahre 2018 und 2019. Also weit weg von 40%. Im Geschäftsjahr 2020 hat die SoH zwar einen betrieblichen Verlust von CHF 15.4 Mio. erzielt, jedoch dafür sage und schreibe über CHF 35 Mio. an Abgeltung erhalten. Sprich, der Steuerzahler hat der SoH auch gleich die Abschreibungen finanziert, resp. indirekt Ersatzinvestitionen. Wie grosszügig! Kommen wir zum Geschäftsjahr 2021, und jetzt wird’s äusserst skurril. Die SoH hat im vergangenen Geschäftsjahr einen Rekordumsatz erwirtschaftet. Rund 6% mehr verglichen mit dem Geschäftsjahr 2019 – notabene vor Corona. Ebenfalls konnte das betriebliche Ergebnis (EBITDA) auf CHF 23.7 Mio. erhöht werden. Die EBITDA-Marge lag bei 3.8% und ist somit höher als der Durchschnitt der letzten sechs Jahre. Mit illustren Begründungen und intransparenten Berechnungen konnte die SoH – auch dank der Mehrheit der Parlamentarier – nochmals über CHF 10 Mio. von den Steuerzahlern ergattern. Immerhin, das Volk hat das letzte Wort.
In den Berechnungen der SoH werden grosszügig Covid-19-bedingte Mehrkosten ausgewiesen, nämlich unglaubliche CHF 16 Mio. nur im letzten Jahr. Wie sich diese errechnen, weiss Gott niemand. Aber ich habe eine Theorie: Der Regierungsrat hat in seiner Stellungnahme zu meiner Interpellation zum Corona-Narrativ klar bestätigt, dass auch im Kanton Solothurn, positiv auf Covid-19 getestete Patienten als Covid-19-Patienten in die Statistik einfliessen, obwohl diese wegen einer anderen Verletzung oder Krankheit behandelt werden. Und weil eine grosse Mehrheit der Parlamentarier immer noch am Corona-Narrativ festhält, testet die SoH ihre Patienten munter weiter, hofft auf möglichst viele positive Testresultate, sodass beim Steuerzahler die nächste Abgeltung für Mehrkosten eingefordert werden kann. Darum ist es grundlegend falsch, dass die Mehrkosten ausschliesslich durch Covid-19-bedingte Massnahmen entstanden sind.
Warum ist diese Abgeltung an der Urne abzulehnen? Erstens, die SoH hat im Geschäftsjahr 2021 einen Rekordumsatz erzielt. Zweitens, die SoH hat im Geschäftsjahr 2021 ein betriebliches Ergebnis von über CHF 23 Mio. erwirtschaftet. Drittens, die SoH verfügt über ein Eigenkapital von CHF 334 Mio. Viertens, die SoH berechnet die Mehrkosten mit intransparenten Methoden und manipulierten Statistiken. Es ist somit nicht zumutbar, dass der Kanton in der aktuellen finanziellen Situation (budgetierter Aufwandüberschuss von CHF 90 Mio. im 2023) weitere Abgeltungen spricht und der Steuerzahler weitere CHF 10 Mio. berappen muss.
Quelle Beitragsbild: Hanspeter Bärtschi